Aufbau eines Fußballcamps

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11Sportevents GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Straße 43
26135 Oldenburg

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Design und Realisation

Martin Bieder
www.mbieder.de

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Verwendete Bilder

  • Contact Keyboard Button, Flickr (https://www.flickr.com/photos/jakerust/)
  • Handshake man - women, Flickr (https://www.flickr.com/photos/124247024@N07/)
  • UofM Mens Soccer, Flickr (https://www.flickr.com/photos/scottcalleja/)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Abschluss eines Vertrages

Bei einer Anmeldung für die Teilnahme eines Angebotes von 11Sportevents (nachstehend Anbieter genannt) geht der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter ein. Eine solche Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen und ist für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer gültig. Der Anmeldende verpflichtet sich, den Vertragsverpflichtungen nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass auch die aufgeführten Teilnehmer dafür einstehen. Der Vertrag wird mit einer schriftlichen Teilnahmebestätigung abgeschlossen.

2 Leistungen

Die vertraglichen Leistungen lassen sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf Flyern, Plakaten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.11sportevents.de sowie aus den diesbezüglichen Angaben in der Teilnahmebestätigung ableiten.

3 Leistungs- und Preisänderungen

Nach Vertragsabschluss sind Änderungen oder Abweichungen der im Vertrag festgesetzten Leistungen lediglich dann gestattet, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen und ohne erhebliche Abweichungen erfolgen und den Gesamtverlauf des Fußballcamps nicht beeinträchtigen.

Sollte die Anmeldung in einem Zeitraum bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, so kann der Anbieter nicht mehr für eine vom Teilnehmer gewünschte Beflockung der Ausrüstung garantieren. Sollte die Anmeldung in einem Zeitraum bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, so kann auch nicht mehr für die Herausgabe einer einheitlichen Ausrüstung garantiert werden.

4 Bezahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist ein Platz im Fußballcamp reserviert. Damit ist auch der Rechnungsbetrag fällig. Leidglich bei rechtzeitigem Zahlungseingang kann eine bestellte Beflockung der Trikots gewährleistet werden. Sollte das Camp ausgebucht sein, so ist die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze entscheidend.

5 Rücktritt

  1. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn wird dem Teilnehmer die komplette Teilnahmegebühr erstattet. Danach wird die bestellte Ausrüstung zugesandt und zudem werden 30 % der bezahlten Teilnahmegebühr (ohne Flock- und Zusatzkosten) erstattet.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Es ist dem Anbieter in folgenden Fällen möglich, vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag zu kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist
    Stört ein Teilnehmer fortwährend die Durchführung der Veranstaltung auch nach einer Abmahnung des Anbieters oder verhält er sich vertragswidrig, so ist eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt.
  2. Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
    Sollte wegen Nicht-Erreichen einer Mindestteilnehmeranzahl von 35 Teilnehmern das Fußballcamp vom gastgebenden Verein abgesagt werden, so wird dem Teilnehmer umgehend eine Ersatzveranstaltung geboten, wobei diese maximal 40km entfernt liegen darf. Ist es dem Anbieter nicht möglich, eine solche Ersatzveranstaltung anzubieten, erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr, abzüglich anfallender Bearbeitungsgebühren von 10€ pro Teilnehmer, zurück.
  3. Andere Fristen
    In Einzelfällen ist es dem Anbieter überlassen, andere als die genannten Rücktrittsfristen festzulegen. Diese müssen dem Teilnehmer in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitgeteilt werden.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, falls eine Nichteinhaltung der Campregeln (z. B. Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Vandalismus, etc.) eintritt.

7 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  3. die Richtigkeit der Beschreibung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

8 Datenschutz

Zur Datenschutzerklärung.

9 Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. falls ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. falls dem Reisenden durch Verschulden des Leistungsträgers Schaden zugefügt wurde für die der Reiseveranstalter zur Verantwortung gezogen werden kann.

9.2 Schadensersatzanspruch kann gegen den Anbieter insofern lediglich beschränkt oder ausgeschlossen sein, dass durch gesetzliche Vorschriften, die eben auf vom Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmen Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9.3 Bei Einbruch oder Diebstahl besteht keine Haftung.

10 Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Weitere Versicherungen können nach eigenem Ermessen abgeschlossen werden.

11 Medizinische Versorgung

Verletzt sich während der Veranstaltung ein Teilnehmer oder wird er krank, so erhält der Anbieter die Vollmacht der Teilnehmer bzw. seiner Erziehungsberechtigten, um alle notwendigen Schritte und Aktionen, die eine sichere und angemessene Behandlung und/ oder seinen Heimtransport zu gewährleisten.

12 Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass Bilder und Filme von den Teilnehmenden erstellt werden, die durch 11Sportevents verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden- auch im Internet-, ohne Beschränkung räumlicher, inhaltlicher oder zeitlicher Verwendungsbereiche, vor allem im Bereich der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

13 Gerichtsstand

Der Anbieter kann vom Teilnehmer lediglich an dessen Sitz verklagt werden. Für eine Klage des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, vorausgesetzt die Klage richtet sich nicht gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnstitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.